Privathaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben einen anderen zu schädigen, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Aufgaben einer Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben, die wie folgt lauten:
- Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
- die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)
Kommt es also wegen unberechtigter oder überhöhter Schadenersatzansprüche gegen Sie zu einem Rechtsstreit, so führt der Versicherer diesen für Sie und
übernimmt sämtliche Kosten.
Grundsätzlich gelten alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig
zugefügt hat, als Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind.
Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann
von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden
Bedingungen.
Als Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte mindestens 5 Mio. Euro gewählt werden, besser ist natürlich auch eine höhere Summe.
Zu beachten gilt bei Sachschäden:
Hier wird, außer der Versicherer hat eine gesonderte Klausel, nur der Zeitwert der beschädigten Sache erstattet.
Welche Tarifvarianten gibt es?
Die Privathaftpflicht-Anbieter haben meist folgende drei Tarif-Varianten im Angebot:
- Single
- Familie
- Senioren
Tarif Single:
Hier wird im Grunde der versicherte Personenkreis auf Sie als einzelnen Versicherungsnehmer reduziert. Der Umfang des Versicherungsschutzes hat dabei
keine Einschränkungen im Vergleich zu den anderen Tarifen des gleichen Anbieters.
Alleinerziehende müssen aber beachten, dass die Mitversicherung des Kindes in den meisten Fällen nur im Familien-Tarif möglich ist!
Tarif Familie:
Der versicherte Personenkreis wird hier auf weitere Personen ausgedehnt. So gelten nun auch Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
und auch Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen, oftmals auch abhängig vom Ausbildungsstatus, als mitversichert.
Besonderes Augenmerk sollte bei der Mitversicherung von unter 7-jährigen Kindern der Leistungsbaustein „Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern“ sein.
Laut Gesetz sind weder Sie noch Ihr unter 7-jähriges Kind für einen Schaden, den das Kind verursacht hat, zu Schadenersatz verpflichtet, solange die
Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Dennoch können sich daraus schwerwiegende Folgen ergeben, denn der Geschädigte möchte seinen Schaden ersetzt bekommen.
Mit dieser Klausel umgehen Sie derartige Probleme.
Tarif Senioren:
Im Seniorentarif gelten in den meisten Fällen die gleichen Personen mitversichert, wie im Familien-Tarif. Dadurch, dass aber das Risiko von älteren Mitmenschen
geringer ist, gibt es für diese extra einen vergünstigten Versicherungsschutz. Je nach Anbieter kann ab einem bestimmten Alter der Senioren-Tarif abgeschlossen werden.
Wichtige Leistungserweiterungen
Mittlerweile ist das Leistungsniveau in den Premium-Tarifen der verschiedenen Anbieter sehr hoch. Dennoch stellen wir noch oft fest,
dass gerade wichtige Leistungserweiterungen nicht oder zumindest nicht optimal mitversichert sind.
Folgende Leistungserweiterungen sollten in einem Premium-Tarif mitversichert sein:
Weitere Haftpflichtrisiken
Neben Ansprüchen aus der Privathaftpflichtversicherung gibt es weitere Haftungsfälle für den privaten Haushalt, die besonderen Schutz durch zusätzliche Versicherungsprodukte benötigen.
Druckstücke
Hier finden Sie Informationsmaterial zur Privathaftpflichtversicherung und den weiteren Haftpflichtversicherungen, die im privaten Bereich sinnvoll sein können. Die Broschüren umfassen Leistungsbeispiele aus der Praxis, übersichtliche Grafiken, eine Aufzählung der versicherbaren Gefahren und auch eine Information über die jeweiligen Ausschlüsse der Versicherung.
Tierhalterhaftpflichtversicherung