Betriebsschließung
Häufig genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion, um eine vollständige Schließung des Betriebes zu veranlassen. Und genau darauf sollten Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein. Neben der Sorge um Kunden und Mitarbeiter steht der Unternehmer vor einem gravierenden Problem: Während die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Steuer etc. weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.
Für wen ist die Versicherung?
Geeignet für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen.
Was ist versichert?
Die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. abgedeckt?
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht in den im Versicherungsvertrag genannten Gebäuden oder Grundstücken.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Betriebe werden in unterschiedliche Betriebsartenkategorien eingeteilt. Die Tagesentschädigung sollte höchstens 110% des Beitrages ausmachen, der an Geschäftskosten und Gewinn auf einen Tagesumsatz entfällt. Die Tagesentschädigung wird nach Jahresumsatzsumme – Wareneinsatz = Rohertrag/360 Tage berechnet und gegebenenfalls um einen Sicherheitszuschlag erhöht.